Allgemeine Reisebedingungen

Reisebedingungen
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis  zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen. Mit Ihrer Unterschrift zeichnen Sie auch im Namen und Auftrag der von Ihnen mit angemeldeten Personen

1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst
b) Telefonisch nehmen lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die  hin der Reisevertrag durch die schriftliche  Reiseanmeldung und  unsere Reisebestätigung  geschlossen wird. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung bestätigen.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung  von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zurückzutreten. Machen Sie von der Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und werden. für uns verbindlich.

2. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines.
b) Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis 4 Wochen vor Reisebeginn  zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der gesamten Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 76 Euro nicht übersteigt.
e) Wenn der Reisepreis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, kann GO-Trans vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

3. Unsere Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Katalog so wie in den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Für die Richtigkeit der Angaben und Beschreibungen in Hotelprospekten können wir nicht haften.
c) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

4. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht absichtlich herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und im Interesse des Reisenden sind.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat GO-Trans dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn GO-Trans in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem Angebot anzubieten. Seine Rechte hat der Reisende unverzüglich geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. In diesem Falle  ist an uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen  Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:

Bis 6 Wochen vor Reiseantritt 15,00 € p. P.
30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
29-15 Tage- 25% des Reisepreises
14-8 Tage 70% des Reisepreises
7 Tage  100% des Reisepreises
Bei Musicaltagesfahrten, Konzertfahrten sind mindestens die Kosten des vollen Kartenpreises zu zahlen.

b) Sie können bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für sich bestellen. Dieses bedarf der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht  genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Widerspruch gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen.
c) GO-Trans erhebt für Umbuchungen keine Bearbeitungsgebühr.

  1. Rücktritt und Kündigung durch GO – Trans
    a) Kündigung durch GO- Trans ist möglich, wenn die Teilnehmerzahl von 20 Personen 30 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht wird. Wir werden den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn hierüber informieren. Der volle bis dahin eingezahlte Reisepreis wird zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht
    b) Kündigung des Reisevertrages für Sie und uns ist möglich, wenn die Durchführung der Reise z.B. durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarien oder gleichwertige Fälle) beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet werden. Die Beeinflussung einer Fahrt durch  höhere Gewalt schließt eine Haftung durch uns aus. Für Reiseaufwendungen können wir eine Entschädigung nach § 471 BGB verlangen.
    c) Der Reiseveranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch wenn der Reisende sich nicht  an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen  Verwertung oder Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.7. Gewährleistung und Abhilfe
    a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung
    b) Reisemängel sind sofort beim Reiseleiter oder GO – Trans anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
    c) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf  einen Umstand, den wir, als Reiseveranstalter nicht zu vertreten haben.8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder, wenn einer Erstattung behördlicher oder gesetzlicher Bestimmungen entgegenstehen.

Reisebegleitung:
Bei fast  allen unseren Reisen werden Sie von einem unserer Reisebegleiter betreut. Dieser übernimmt den Bordservice im Reisebus, hilft Ihnen bei Fragen oder Problemen im Hotel und kümmert sich um das Programm vor Ort. Natürlich erhalten Sie auch einige wichtige touristische Informationen während der Fahrt so wie bei den Ausflügen. Selbstverständlich stehen Ihnen die netten Reisebegleiter auch zu persönlichen Gesprächen zur Verfügung.